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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Trotz Schulden beim Arbeitgeber - Kündigung?

    Ob eine Kündigung trotz Schulden beim Arbeitgeber möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, den geltenden Gesetzen und den Umständen der Schulden. In einigen Fällen kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer wiederholt seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Es ist jedoch ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Situation zu klären.

  • Wann Arbeitgeber über Kündigung informieren?

    Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über eine Kündigung informieren, sobald die Entscheidung endgültig getroffen wurde und alle rechtlichen und internen Verfahren eingehalten wurden. Es ist wichtig, dass die betroffene Person frühzeitig Bescheid weiß, um sich auf die Veränderung vorbereiten zu können. Eine transparente Kommunikation seitens des Arbeitgebers kann helfen, Unsicherheiten und Gerüchte zu vermeiden und das Vertrauen der Mitarbeiter zu wahren. Zudem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber die Kündigung schriftlich und unter Einhaltung der Kündigungsfrist mitteilen müssen.

  • Wann fristlose Kündigung durch Arbeitgeber?

    Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann in Situationen gerechtfertigt sein, in denen der Arbeitnehmer schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele für solche Pflichtverletzungen sind Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigung. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die fristlose Kündigung unverzüglich nach Kenntnisnahme des Fehlverhaltens ausspricht. Es empfiehlt sich, vor einer fristlosen Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Letztendlich liegt es an den Gerichten zu entscheiden, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub anordnen bei Kündigung?

    Kann Arbeitgeber Urlaub anordnen bei Kündigung? In der Regel kann der Arbeitgeber Urlaub nicht einseitig anordnen, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich geregelt. Bei einer Kündigung besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber noch offene Urlaubstage anordnet, um den Resturlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben zur Urlaubsgewährung und -abgeltung beachtet werden. Es empfiehlt sich, im Falle einer Kündigung die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Weinbrenner, Lars: Kündigung
    Weinbrenner, Lars: Kündigung

    Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 22.90 € | Versand*: 0 €
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    Lexmark 55B2000 Rückgabe-Tonerkassette

    für Lexmark MS331dn / MS431dn / MS431dw / MX331adn / MX431adn / MX431adw

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  • Epson Großvolumige Rückgabe-Tonerkassette 8k
    Epson Großvolumige Rückgabe-Tonerkassette 8k

    Epson Großvolumige Rückgabe-Tonerkassette 8k. Schwarztoner Seitenleistung: 8000 Seiten, Druckfarben: Schwarz, Menge pro Packung: 1 Stück(e)

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  • Lexmark Rückgabe-Druckkassette »X792X1KG« schwarz
    Lexmark Rückgabe-Druckkassette »X792X1KG« schwarz

    Rückgabe-Druckkassette »X792X1KG«, Seitenkapazität-Berechnungsgrundlage: gemäß ISO/IEC 19752 bzw. ISO/IEC 19798, Druckkapazität: 20000 Seiten, Hersteller-Name: Lexmark, Artikelbezeichnung: X792X1KG, Farbe: schwarz, Verwendung für Gerätetyp: Farblaserdrucker, Packungsinhalt: 1 Toner, Originalzubehör: Ja, Tinte & Toner/Toner & Trommeln/

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  • Darf mein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?

    Ja, dein Arbeitgeber kann deine Kündigung ablehnen, wenn er einen wichtigen Grund dafür hat. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn du noch an einen laufenden Projekt beteiligt bist oder wenn deine Kündigung gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. In solchen Fällen kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du deine Kündigung zurücknimmst oder dass du eine bestimmte Frist einhältst.

  • Wann muss Arbeitgeber nach Kündigung Urlaub auszahlen?

    Arbeitgeber müssen nach einer Kündigung den noch nicht genommenen Urlaub auszahlen, da dieser ein finanzieller Anspruch des Arbeitnehmers ist. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für etwaige darüber hinausgehende Urlaubstage. Die Auszahlung muss spätestens zum Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zur Urlaubsabgeltung einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In manchen Fällen kann es auch möglich sein, dass Arbeitnehmer ihren Resturlaub vor der Kündigung nehmen müssen.

  • Wann ist fristlose Kündigung durch Arbeitgeber gerechtfertigt?

    Wann ist fristlose Kündigung durch Arbeitgeber gerechtfertigt?

  • Wie erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber?

    Die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt in der Regel schriftlich. Dabei muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten und einen Kündigungsgrund angeben, sofern dieser erforderlich ist. Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer persönlich übergeben oder per Einschreiben zugestellt werden.

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