Produkt zum Begriff Abfindung:
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Die Abfindung (Ravey, Yves)
Die Abfindung , Jean Seghers hat gleich mehrere Probleme. Das ist unerfreulich, aber nicht zu ändern. Immerhin glaubt er, Herr der Lage zu sein. Klar, über seine Tankstelle wurde vor wenigen Tagen ein Insolvenzverfahren eröffnet. Aber Walden, der Präsident des Handelsgerichts, ist ein Schulfreund von Seghers Frau Remedios. Und es sieht so aus, als wäre der interessiert, die Tankstelle weiterzuführen. Das würde die Lage natürlich etwas entspannen. Sorgen bereitet Seghers allerdings, dass seine Frau gerne ohne ihn ausgeht und immer erst frühmorgens zurückkommt. Und da ist natürlich noch Ousmane, der Nachtwächter der Tankstelle, dem er noch das Geld für die Abfindung schuldet und der einfach keine Ruhe geben will. Aber sonst hat Jean Seghers alles im Griff. Was allerdings nicht heißen muss, dass das so bleibt. Manchmal reicht ja schon ein Funke, und alles fliegt in die Luft ... , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220822, Produktform: Leinen, Autoren: Ravey, Yves, Übersetzung: Fock, Holger~Müller, Sabine, Seitenzahl/Blattzahl: 112, Keyword: Betrug; Ehebruch; Intrigen; Krimi; Mord; Thriller, Fachkategorie: Thriller / Spannung, Thema: Entspannen, Warengruppe: HC/Belletristik/Kriminalromane, Fachkategorie: Kriminalromane und Mystery, Thema: Nervenkitzeln, Text Sprache: ger, Originalsprache: fre, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Liebeskind Verlagsbhdlg., Verlag: Liebeskind Verlagsbhdlg., Verlag: Liebeskind GmbH & Co. KG, Verlagsbuchhandlung, Länge: 191, Breite: 122, Höhe: 13, Gewicht: 184, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 20.00 € | Versand*: 0 € -
Jahnke, Jürgen: Abfindung von Personenschadenansprüchen
Abfindung von Personenschadenansprüchen , Abfindung, Kapitalisierung, Vergleich und Verjährung bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 89.00 € | Versand*: 0 € -
Weinbrenner, Lars: Kündigung
Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.90 € | Versand*: 0 € -
Lexmark 55B2000 Rückgabe-Tonerkassette
für Lexmark MS331dn / MS431dn / MS431dw / MX331adn / MX431adn / MX431adw
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Wie hoch Abfindung nach Kündigung?
Wie hoch die Abfindung nach einer Kündigung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Grund für die Kündigung und den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. In der Regel beträgt die Abfindung ein halbes bis ein volles Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Es ist jedoch ratsam, sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten zu lassen, um die genaue Höhe der Abfindung zu klären. Letztendlich kann auch eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Abfindungshöhe entscheiden.
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Ist Abfindung bei Kündigung Pflicht?
Die Zahlung einer Abfindung bei Kündigung ist in Deutschland nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Sie kann jedoch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer betriebsbedingten Kündigung vereinbart werden. In vielen Fällen wird eine Abfindung gezahlt, um den Arbeitnehmer zu entschädigen und einen schnellen und einvernehmlichen Abschluss des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Die Höhe der Abfindung ist dabei oft Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es empfiehlt sich, im Falle einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.
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Wann Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?
Die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung wird in der Regel ausgehandelt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte und es keine Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung gibt. Die Höhe der Abfindung kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter des Arbeitnehmers und anderen Faktoren variieren. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen. In einigen Fällen kann die Abfindung auch in einem Sozialplan festgelegt sein, der im Rahmen von Massenentlassungen vereinbart wird. Letztendlich hängt der Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung von den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
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Bekomme ich eine Abfindung bei Kündigung?
Ob Sie eine Abfindung bei einer Kündigung erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, der Dauer der Beschäftigung und den Umständen der Kündigung. In einigen Fällen kann eine Abfindung vereinbart werden, entweder durch eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Tarifverträge oder gesetzliche Bestimmungen. Es ist ratsam, sich mit einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um Ihre spezifische Situation zu besprechen.
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Wann bekommt man eine Abfindung nach Kündigung?
Eine Abfindung nach einer Kündigung wird in der Regel ausgezahlt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet und dies rechtlich begründet ist. Dies kann beispielsweise bei betriebsbedingten Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder bei einem gerichtlichen Vergleich der Fall sein. Die Höhe der Abfindung kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den individuellen Umständen variieren. Es ist ratsam, sich im Falle einer Kündigung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Ansprüche auf eine Abfindung zu prüfen.
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Wie berechnet man eine Abfindung bei Kündigung?
Bei der Berechnung einer Abfindung bei Kündigung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Gehalt des Arbeitnehmers und die Gründe für die Kündigung. In der Regel orientiert sich die Höhe der Abfindung an einem halben bis einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung zur Berechnung einer Abfindung, daher können die Konditionen je nach Unternehmen und individueller Vereinbarung variieren. Es ist ratsam, sich im Falle einer Kündigung rechtlich beraten zu lassen, um die Höhe der Abfindung korrekt zu berechnen und mögliche Ansprüche geltend zu machen.
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Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung bei Kündigung?
Wie hoch die gesetzliche Abfindung bei Kündigung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland gibt es keine festgelegte gesetzliche Regelung zur Höhe der Abfindung. Oftmals wird die Höhe der Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Es gibt jedoch einige Faustregeln, nach denen sich die Höhe der Abfindung berechnen lässt, wie beispielsweise ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Letztendlich ist es ratsam, sich im Falle einer Kündigung rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Abfindung zu erhalten.
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Hat man Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?
Hat man Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung? In Deutschland besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen. Allerdings kann eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines Sozialplans vereinbart werden. Die Höhe der Abfindung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Kündigung. Es empfiehlt sich daher, im Falle einer betriebsbedingten Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Ansprüche auf eine Abfindung zu prüfen.
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