Produkt zum Begriff Unterschreiben:
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inFO Haftmarker gelb "BITTE HIER UNTERSCHREIBEN" 3x 50 Streifen
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Preis: 1.81 € | Versand*: 4.99 € -
Litfax Haftnotizen - Bitte hier unterschreiben Pfeil nach rechts neutral grün
Pfeilrichtung nach rechts Bedruckte Haftnotizen, die alles aussagen, was sie meinen! Für eine deutliche und einfache Kommunikation mit Kollegen und Kunden, eignen sich für jeden Zweck und helfen im Büro, in der Korrespondenz und Abwicklung! Format: 50x15 mm, 1 Haftnotizblock mit 100 Blatt Papier: 80g/qm weiß, Klebespur an der 15er Seite an der Pfeilspitze Druck: 1/0-farbig 1 Block = 100 Haftnotizen
Preis: 7.54 € | Versand*: 3.99 € -
inFo Haftmarker »Bitte hier Unterschreiben« 70 x 35 mm gelb, 7x3.5 cm
Haftmarker »Bitte hier Unterschreiben« 70 x 35 mm, Inhalt pro Pack: 150 Stück, Material: Papier, Motiv: Text, Anzahl der Farben: 1 Stück, Inhalt: 150 Stück (3x 50 Blatt), Ausführung: Text, blickdicht, PEFC: Nein, Anzahl Blätter pro Block: 50 Blatt, Form: Rechteck, Höhe: 35 mm, Farbe: pastellgelb, selbstklebend: Ja, Breite: 70 mm, Beschriftbar: Ja, Reißfest: Nein, Ablösbar: Ja, Papierprodukte/Haftnotizen/Haftstreifen
Preis: 1.93 € | Versand*: 5.94 € -
Weinbrenner, Lars: Kündigung
Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.90 € | Versand*: 0 €
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Wer muss die Kündigung unterschreiben?
Die Person, die die Kündigung unterschreiben muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird die Kündigung vom Arbeitgeber oder der Personalabteilung unterzeichnet. Es kann aber auch sein, dass die Kündigung von einer anderen autorisierten Person im Unternehmen unterschrieben wird. Es ist wichtig, dass die Kündigung von einer befugten Person unterzeichnet wird, um rechtlich gültig zu sein. In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer die Kündigung bestätigt oder gegengezeichnet.
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Sollte ich eine Kündigung unterschreiben?
Bevor du eine Kündigung unterschreibst, solltest du unbedingt alle Bedingungen und Konsequenzen sorgfältig prüfen. Überlege, ob die Gründe für die Kündigung gerechtfertigt sind und ob es möglicherweise Alternativen gibt. Es könnte auch ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass deine Rechte geschützt sind. Letztendlich liegt die Entscheidung bei dir, aber es ist wichtig, gut informiert zu sein, bevor du etwas unterschreibst, das langfristige Auswirkungen haben könnte.
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Wer darf die Kündigung unterschreiben?
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags kann grundsätzlich nur von einer autorisierten Person unterschrieben werden. In den meisten Fällen ist dies entweder der Arbeitgeber selbst oder eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bevollmächtigt wurde, wie beispielsweise ein Geschäftsführer oder Personalleiter. Es ist wichtig, dass die Person, die die Kündigung unterschreibt, auch tatsächlich dazu berechtigt ist, um rechtliche Gültigkeit zu haben. In manchen Fällen kann es auch vorgeschrieben sein, dass die Kündigung von mehreren Personen gemeinsam unterzeichnet werden muss, je nach den Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtzeitig über die genauen Zuständigkeiten und Prozeduren für Kündigungen im Unternehmen zu informieren.
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Warum wollen die Eltern die Kündigung nicht unterschreiben?
Es gibt verschiedene mögliche Gründe, warum Eltern die Kündigung nicht unterschreiben wollen. Möglicherweise sind sie mit der Entscheidung nicht einverstanden und möchten das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Es könnte auch sein, dass sie Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Ersatz für die Betreuung ihres Kindes zu finden. Ein weiterer Grund könnte finanzieller Natur sein, da sie möglicherweise auf das Einkommen des Betreuers angewiesen sind.
Ähnliche Suchbegriffe für Unterschreiben:
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Preis: 94.99 € | Versand*: 4.99 € -
Lexmark Rückgabe-Druckkassette »X792X1MG« pink
Rückgabe-Druckkassette »X792X1MG«, Seitenkapazität-Berechnungsgrundlage: gemäß ISO/IEC 19752 bzw. ISO/IEC 19798, Druckkapazität: 20000 Seiten, Hersteller Name: Lexmark, Artikelbezeichnung: X792X1MG, Farbe: magenta, Verwendung für Gerätetyp: Farblaserdrucker, Packungsinhalt: 1 Toner, Originalzubehör: Ja, Tinte & Toner/Toner & Trommeln/
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für Lexmark C2325dw / C2425dw / C2535dw / MC2325adw / MC2425adw / MC2535adwe / MC2640adwe
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Wie kann man die Kündigung von Eltern unterschreiben lassen?
Um die Kündigung von Eltern unterschreiben zu lassen, sollten sie das Kündigungsschreiben selbst verfassen und es dann ihren Eltern zur Unterschrift vorlegen. Es ist wichtig, dass das Schreiben klar und deutlich formuliert ist und alle relevanten Informationen enthält, wie zum Beispiel den Grund für die Kündigung und das Datum, an dem sie wirksam werden soll. Es ist auch ratsam, eine Kopie des unterschriebenen Schreibens für die eigenen Unterlagen zu behalten.
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Müssen bei einer Kündigung die PDL und die Heimleitung unterschreiben?
Es hängt von den spezifischen Richtlinien und Verträgen des Pflegeheims ab. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass sowohl die Pflegedienstleitung (PDL) als auch die Heimleitung die Kündigung unterschreiben. In anderen Fällen kann es ausreichen, wenn nur eine der beiden Parteien die Kündigung unterzeichnet. Es ist ratsam, die genauen Anforderungen in den entsprechenden Vertragsunterlagen oder mit den Verantwortlichen des Pflegeheims zu klären.
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Muss mein jetziger Chef meine Kündigung unterschreiben, obwohl ich selbst gekündigt habe?
Nein, dein jetziger Chef muss deine Kündigung nicht unterschreiben, wenn du selbst gekündigt hast. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die du als Arbeitnehmer abgeben kannst. Es ist jedoch üblich, dass du deine Kündigung schriftlich einreichst und eine Kopie an deinen Chef weitergibst.
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Muss ich unterschreiben?
Ob du unterschreiben musst, hängt von der Situation ab. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, wie zum Beispiel bei Verträgen oder offiziellen Dokumenten. Es ist wichtig, den Inhalt des Dokuments zu verstehen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor du unterschreibst.
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